In Deutschland kann jeder Arbeitnehmer frei entscheiden, welche Gewerkschaft seine Interessen vertritt.
Dieses Freiheitsrecht ist in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert – es gilt ausdrücklich
„für jedermann und für alle Berufe“. Damit ist untrennbar die Möglichkeit verbunden, eigene Tarifverträge
abzuschließen und diese im Konfliktfall auch mit Mitteln des Streiks durchzusetzen.
Jede Stimme zählt!
22057
Stimmen für die Gewerkschaftsfreiheit! [Stand 19.05.2013]
Mit ihrer Forderung nach einem Zwei-Klassen-Gewerkschaftssystem will die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) diese fundamentalen Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschränken.
Gegen diesen Frontalangriff auf die Gewerkschaftsfreiheit setzen wir uns zur Wehr!
Unterstützen auch Sie mit Ihrer Stimme die Freiheit der Gewerkschaften!
Unterzeichnen Sie die Erklärung gegen einen gesetzlich angeordneten Zwang zur Tarifeinheit!