127. Marburger Bund Hauptversammlung: Tarifeinheitsgesetz stoppen – Koalitionsfreiheit bewahren!

Frankfurt a. M. – Der Marburger Bund fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit großem Nachdruck auf, das Tarifeinheitsgesetz nicht zu beschließen. „Wer ein Grundrecht wie die Koalitionsfreiheit unter Mehrheitsvorbehalt stellt, der beseitigt es. Wir appellieren daher an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen: Lassen Sie keinen Grundrechtsbruch zu! Verweigern Sie dem Tarifeinheitsgesetz Ihre Stimme!“, heißt es in einem Beschluss der 127. Hauptversammlung des Marburger Bundes in Frankfurt/M.
Der vorliegende Gesetzesentwurf richte sich gegen die Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes und gegen die Tarif­autonomie freier Gewerkschaften. Wenn nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb zur Anwendung komme, bleibe kein Raum mehr für eine eigen­ständige Tarifpolitik berufsspezifischer Gewerkschaften, die eine Minderheit der Beschäftigten im Betrieb vertreten. „Der Gesetzesentwurf zielt eindeutig darauf ab, die bestehende, von den Arbeit­gebern ausdrücklich akzeptierte Tarifpluralität durch den Zwang zur Tarifeinheit aufzulösen. Damit droht auch das Erfolgsmodell der arztspezifischen Tarifverträge abgewickelt zu werden, das seit 2006 einen Beitrag zu besseren Arbeitsbedingungen und einer fairen Vergütung der angestellten Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern geleistet hat“, so die Delegierten.

Gewerkschaftliche und tarifliche Pluralität sei der verfassungsrechtlich vorgesehene Normalfall. Es könne deshalb auch keinen Alleinvertretungsanspruch von Mehrheitsgewerkschaften geben. „Die Koalitionsfreiheit ist im Grundgesetz ausdrücklich ‚für jedermann und für alle Berufe gewährleistet‘“, bekräftigte die Hauptversammlung der Ärztegewerkschaft.