Kategorie-Archiv: Allgemein

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Tarifeinheitsgesetz in weiten Teilen verfassungswidrig

Statement von Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Tarifeinheitsgesetz:

Das Tarifeinheitsgesetz ist teilweise verfassungswidrig. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat das Gesetz heute auf die Intensivstation gelegt und selbst schon mit der Intensivbehandlung begonnen. Wesentliche Regelungen des Gesetzes sind mit der Koalitionsfreiheit in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz nicht vereinbar und müssen korrigiert werden. Das Verfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber bis Ende 2018 Zeit, entweder das Gesetz entsprechend nachzubessern oder ganz aufzugeben.
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Tarifeinheitsgesetz – Urteilsverkündung zur Verfassungsbeschwerde am 11. Juli in Karlsruhe

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird am 11. Juli 2017 um 10 Uhr sein Urteil über die Verfassungsbeschwerden des Marburger Bundes und anderer Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz verkünden. Dies hat das Gericht heute mitgeteilt. Der Marburger Bund hatte bereits am Tag des Inkrafttretens, dem 10. Juli 2015, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Tarifeinheit erhoben (1BvR 1571/15). Tarifeinheitsgesetz – Urteilsverkündung zur Verfassungsbeschwerde am 11. Juli in Karlsruhe weiterlesen

Tarifeinheitsgesetz – Verhandlung über Verfassungsbeschwerde des MB

28.01.2017 – Intensiv hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 24./25. Januar 2017 in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Tarifeinheit verhandelt. Als einer der Beschwerdeführer war auch der Marburger Bund zur mündlichen Verhandlung geladen. Der MB hatte bereits am Tag des Inkrafttretens, dem 10. Juli 2015, Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz erhoben. Das Gesetz fügt eine neue Mehrheitsregel in das Tarifvertragsrecht ein, die dann greift, wenn sich die Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften in einem Betrieb überschneiden. Das Gesetz sieht vor, dass in einem solchen Fall nur derjenige Tarifvertrag anwendbar ist, der von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb geschlossen wurde. Der Tarifvertrag der Minderheitsgewerkschaft wird verdrängt und verliert seine Wirksamkeit. In der Konsequenz wird der zahlenmäßig unterlegenen Gewerkschaft auch das Streikrecht bestritten. Tarifeinheitsgesetz – Verhandlung über Verfassungsbeschwerde des MB weiterlesen

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 24. und 25. Januar 2017 in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerde des Marburger Bundes und andere Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Tarifeinheit. „Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtlichen Einwände gegen das Tarifeinheitsgesetz nunmehr auch im Rahmen einer zweitägigen mündlichen Verhandlung prüfen wird“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. Die mündliche Verhandlung unterstreiche die hohe Bedeutung, die dem Verfahren insgesamt zukomme. Bundesverfassungsgericht verhandelt über Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz weiterlesen

Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz: Bis Ende 2016 herrscht Klarheit

Rudolf Henke: Ablehnung des Eilantrages kein Präjudiz für das Hauptsacheverfahren

09.10.2015 – Der Marburger Bund ist weiterhin zuversichtlich, dass seine Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz Erfolg haben wird. Zwar hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen einer Folgenabwägung den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt, zugleich aber deutlich gemacht, dass mit der heute veröffentlichten Entscheidung die Erfolgsaussichten der Hauptsache außer Betracht bleiben. „Der heutige Beschluss ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es in einer vergleichsweise kurzen Frist bis Ende 2016 über unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz entscheiden wird. Damit ist der von den Arbeitgeberverbänden propagierte Weg über die Arbeitsgerichte hinfällig. Es wird eine Grundsatzentscheidung über das Tarifeinheitsgesetz geben. Das begrüßen wir ausdrücklich“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. Der Marburger Bund hatte bereits am Tag des Inkrafttretens Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz erhoben und zugleich beim Bundesverfassungsgericht den Antrag gestellt, die Anwendung des Gesetzes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einstweilen auszusetzen. Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz: Bis Ende 2016 herrscht Klarheit weiterlesen

Marburger Bund erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz

Ärztegewerkschaft stellt zugleich Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

10.07.2015 – Der Marburger Bund hat gegen das am 10. Juli 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Tarifeinheit Verfassungsbeschwerde erhoben und zugleich beim Bundesverfassungsgericht den Antrag gestellt, die Anwendung des Gesetzes bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einstweilen auszusetzen. Der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands begründet seine Verfassungsbeschwerde damit, dass das Tarifeinheitsgesetz im Kern einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz darstellt. „Das Tarifeinheitsgesetz richtet sich faktisch gegen eine berufsspezifische gewerkschaftliche Interessenvertretung, wie sie der Marburger Bund verkörpert. Die freie Wahl der Gewerkschaft, wie sie unser Grundgesetz garantiert, wird durch die Privilegierung der Großgewerkschaften zur Disposition gestellt. Der Sache nach kommt im Tarifeinheitsgesetz der unausgesprochene Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, das notstandsfeste Grundrecht der Koalitionsfreiheit einer formlosen Verfassungsänderung zu unterziehen. Diesen Angriff auf Grundrechte unserer Mitglieder können und wollen wir nicht dulden. Deshalb haben wir heute die Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht, um nicht wieder gutzumachenden Schaden vom Marburger Bund abzuwenden“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. Marburger Bund erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz weiterlesen

Arbeitgeber: Tarifeinheitsgesetz soll Streiks verhindern

Die Arbeitgeber sprechen das aus, was die Bundesregierung bisher stets in Abrede gestellt hat: Das Tarifeinheitsgesetz dient zur Beschränkung von Streiks. Die Chemie-Arbeitgeber haben jetzt mit entwaffnender Klarheit zum Ausdruck gebracht, welche Wirkung sie sich vom Tarifeinheitsgesetz versprechen: „Wenn es einen für alle Beschäftigten geltenden Tarifvertrag gibt, dann gilt die Friedenspflicht für alle, die unter diesen Tarifvertrag fallen. Eine Spartengewerkschaft darf daher ihre Mitglieder nicht zu einer Arbeitsniederlegung aufrufen, wenn im Betrieb ein Tarifvertrag besteht, der für die gesamte Belegschaft gilt — also auch für die Angehörigen der betreffenden Berufsgruppe“, heißt es im aktuellen Newsletter „Impuls“ des Bundesarbeitgeberverbandes Chemie (BAVC). Arbeitgeber: Tarifeinheitsgesetz soll Streiks verhindern weiterlesen

Desinformation: BMAS täuscht Öffentlichkeit über Inhalte des Tarifeinheitsgesetzes

In offiziellen Verlautbarungen der Bundesregierung und des federführenden Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) werden Inhalte des Tarifeinheitsgesetzes falsch dargestellt. So schreibt die Bundesregierung in ihrer Mitteilung zur Verabschiedung des Tarifeinheitsgesetzes im Bundestag unter der Überschrift „Gleiche Arbeit – gleicher Tarifvertrag“ am 22. Mai 2015:

„Minderheitsgewerkschaften bekommen zukünftig das Recht, Arbeitgebern ihre Vorstellungen und Forderungen in einer Tarifauseinandersetzung zu unterbreiten. Erst dann kann der Arbeitgeber mit der Mehrheitsgewerkschaft verhandeln.“

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Tarifeinheitsgesetz ist ein grandioser politischer Irrtum

Zur heutigen Verabschiedung des Tarifeinheitsgesetzes erklärt Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes:

Das heutige Votum des Deutschen Bundestages für das Tarifeinheitsgesetz behindert die tarifautonome Gestaltungsmacht freier Gewerkschaften und schafft Unfrieden und Unordnung, wo bisher ein geregeltes Nebeneinander von Tarifverträgen unterschiedlicher Gewerkschaften bestand. Mit dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip schafft der Gesetzgeber einen völlig neuen Rechtszustand, der anstelle der verfassungsrechtlich vorgesehenen Tarifpluralität einen Zwang zur betrieblichen Tarifeinheit vorsieht. Einen solchen Zwang zur Unterordnung unter einen Mehrheitswillen hat es vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts 2010 nicht gegeben. Das Gericht hat damals deutlich gemacht, dass der Grundsatz der Tarifeinheit mit der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit nicht zu vereinbaren ist. Insofern ist die heutige Entscheidung auch ein Votum gegen die Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts. Anders als die Befürworter des Gesetzes behaupten, handelt es sich nicht um die „Wiederherstellung“ eines alten Rechtsgrundsatzes, sondern um ein gesetzlich angeordnetes Mehrheitsprinzip zur Privilegierung eines bestimmten Gewerkschaftstyps. Dadurch soll vor allem berufsspezifischen Gewerkschaften wie dem Marburger Bund das Recht vorenthalten werden, eigenständig und unabhängig von anderen Gewerkschaften Tarifverträge für die eigenen Mitglieder zu vereinbaren. Damit schränkt der Gesetzgeber die Freiheit aller Arbeitnehmer in Deutschland ein, selbst zu entscheiden, wer sie heute oder morgen tariflich vertreten darf. Ich bin sicher, dass die Politik ihren grandiosen Irrtum noch bereuen wird. Wir als Marburger Bund werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Inkrafttreten des Gesetzes unsere Rechte wahren und Gesetzesverfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erheben.

Rudolf Henke: Tarifeinheitsgesetz ist verfassungswidrig und gefährdet Betriebsfrieden

„Der Betriebsfrieden wird nicht durch die Tarifpluralität, sondern durch das Tarifeinheitsgesetz gefährdet. In den Krankenhäusern haben wir den Betriebsfrieden durch den Abschluss unterschiedlicher Tarifverträge hergestellt“, betonte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, in einem Interview mit n-tv.de. Das Tarifeinheitsgesetz sei verfassungswidrig. Denn das Grundgesetz garantiere ausdrücklich ‚für jedermann und für alle Berufe‘ die freie gewerkschaftliche Betätigung. „Es geht hier also um ein ganz wichtiges Grundrecht, das selbstverständlich nicht unter einem Mehrheitsvorbehalt steht, sondern auch und vor allem für Minderheiten gilt“, bekräftigte Henke. Rudolf Henke: Tarifeinheitsgesetz ist verfassungswidrig und gefährdet Betriebsfrieden weiterlesen

127. Marburger Bund Hauptversammlung: Tarifeinheitsgesetz stoppen – Koalitionsfreiheit bewahren!

Frankfurt a. M. – Der Marburger Bund fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit großem Nachdruck auf, das Tarifeinheitsgesetz nicht zu beschließen. „Wer ein Grundrecht wie die Koalitionsfreiheit unter Mehrheitsvorbehalt stellt, der beseitigt es. Wir appellieren daher an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen: Lassen Sie keinen Grundrechtsbruch zu! Verweigern Sie dem Tarifeinheitsgesetz Ihre Stimme!“, heißt es in einem Beschluss der 127. Hauptversammlung des Marburger Bundes in Frankfurt/M. 127. Marburger Bund Hauptversammlung: Tarifeinheitsgesetz stoppen – Koalitionsfreiheit bewahren! weiterlesen

Den Zwang zur Tarifeinheit im Falle gewillkürter Tarifpluralität hat es nie gegeben

Eine „Wiederherstellung der Tarifeinheit“ kann es nicht geben, weil der Grundsatz der Tarifeinheit nie auf Fälle gewillkürter Tarifpluralität Anwendung gefunden hat. Gewillkürte (freiwillige) Tarifpluralität liegt vor, wenn der Arbeitgeber willentlich mit mehreren Gewerkschaften im Betrieb Tarifverträge abschließt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem wegweisenden Urteil vom 07.07.2010 (4 AZR 549/08) die verfassungsrechtlichen Grundlagen gewürdigt und klargestellt, dass die Auflösung von gewillkürten Tarifpluralitäten nach dem Grundsatz der Tarifeinheit („Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“) mit der grundrechtlich geschützten Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG nicht zu vereinbaren ist. Bis zum Jahr 2010 hatte das BAG keinen Fall zu entscheiden, dessen Gegenstand die Auflösung einer gewillkürten Tarifpluralität nach dem Grundsatz der Tarifeinheit war. Der Marburger Bund tritt der Legendenbildung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts entgegen, nach der angeblich 60 Jahre lang der Grundsatz der Tarifeinheit Anwendung fand, wenn der Betrieb des Arbeitgebers vom Geltungsbereich zweier von verschiedenen Gewerkschaften geschlossenen Tarifverträge für Arbeitsverhältnisse derselben Art erfasst wurde. Den Zwang zur Tarifeinheit im Falle gewillkürter Tarifpluralität hat es nie gegeben weiterlesen

Neues aus Hoffmann: DGB-Chef rechtfertigt Grundrechtsbruch mit „Weimarer Zuständen“

Lange Zeit mussten die „englischen Verhältnisse“ der 1970er und 1980er Jahre als Begründung für eine gesetzlich verordnete Tarifeinheit herhalten. Aber auch fünf Jahre nach dem wegweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Klarstellung der Rechtslage in Sachen Tarifeinheit lassen sich partout keine Belege für die Behauptung finden, Deutschland würde durch massenhafte Neugründungen streikbereiter Minigewerkschaften ins Chaos gestürzt. Deshalb scheinen die Befürworter des Tarifeinheitsgesetzes nunmehr andere historische Analogien für geeigneter zu halten. Im Interview mit dem ZDF-Morgenmagazin (29.04.2015) rechtfertigt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann den Eingriff in die Koalitionsfreiheit  unter Verweis auf „katastrophale Zustände in der Weimarer Republik“, die nach 1945 die Gewerkschaften dazu bewogen hätten, sich zu „Einheitsgewerkschaften“ zusammenzuschließen.  Neues aus Hoffmann: DGB-Chef rechtfertigt Grundrechtsbruch mit „Weimarer Zuständen“ weiterlesen

„Freie Gewerkschaften werden sich keinem staatlichen Einheitszwang unterwerfen“

Erfolgreiches Hearing des Bündnisses für Koalitionsfreiheit zum Tarifeinheitsgesetz
Freie Gewerkschaften oder staatlicher Einheitszwang? – Unter dieser Überschrift diskutierte das Bündnis für Koalitionsfreiheit am 16. April in Berlin mit 150 Gästen aus Politik, Gewerkschaften, Wirtschaft und Rechtswissenschaft den Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes.  Im Bündnis für Koalitionsfreiheit haben sich dbb beamtenbund und tarifunion, Marburger Bund, Deutscher Journalisten-Verband und Vereinigung Cockpit zusammengeschlossen, um gegen das Gesetzesvorhaben vorzugehen. „Freie Gewerkschaften werden sich keinem staatlichen Einheitszwang unterwerfen“, stellte gleich zu Beginn des Hearings der dbb-Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt klar. Er verwies auch auf die „zahllosen Gutachten, Aufsätze und Artikel, in denen sich ausgewiesene Experten für Verfassungs-, Arbeits- und Tarifvertragsrecht angesichts der eindeutigen Grundgesetzwidrigkeiten gegen einen Eingriff in Koalitions- und weitere Grundrechte durch den Gesetzgeber ausgesprochen haben“.

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Freie Gewerkschaften oder staatlicher Einheitszwang?

Hearing zum Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes

am 16. April 2015

„Ziel des Tarifeinheitsgesetzes ist es, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern.“ So steht es im Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit, das der Bundestag am 5. März 2015 in erster Lesung beraten hat. Ist die Tarifautonomie durch konkurrierende Gewerkschaften tatsächlich gefährdet? Oder bedroht nicht eher das Tarifeinheitsgesetz die Tarifautonomie freier Gewerkschaften? Wäre ein staatlicher Einheitszwang überhaupt mit der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit vereinbar? Diese Fragen stehen im Zentrum der Veranstaltung des Bündnisses für Koalitionsfreiheit.

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Mahnwachen gegen Zwangs-Tarifeinheit vor den SPD- und CDU-Bundesparteizentralen, gemeinsam mit dbb

Große Beachtung fanden Anfang März 2015 die Mahnwachen gegen das geplante Tarifeinheitsgesetz vor den Bundesparteizentralen von CDU und SPD in Berlin. Vom 2. März bis 5. März (1. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag) demonstrierten Mitglieder von Gewerkschaften im dbb beamtenbund und tarifunion und des Marburger Bundes durchgehend Tag und Nacht gegen Zwangs-Tarifeinheit und für Freiheit statt Tarifdiktatur. Unermüdlich klärten die Gewerkschafter vor den Hauptquartieren der Koalitionsparteien über die Folgen des geplanten Grundrechtsbruchs auf.

Mahnwachen gegen Zwangs-Tarifeinheit vor den SPD- und CDU-Bundesparteizentralen, gemeinsam mit dbb weiterlesen

Pressekonferenz des Bündnisses für Koalitionsfreiheit

Gemeinsam gegen die Zwangs-Tarifeinheit: Klaus Dauderstädt, dbb-Bundesvorsitzender, Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, Kajo Döhring, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Journalisten-Verbandes, und Ilja Schulz, Präsident der Vereinigung Cockpit, beziehen am 3. März 2015 vor der Bundespressekonferenz klar Stellung gegen den Regierungsentwurf zum Tarifeinheitsgesetz.

NEIN zum Grundrechtsbruch! NEIN zum Tarifeinheitsgesetz!

Gemeinsam gegen die Tarifeinheit: Dr. Rudolf Henke (1. Vorsitzender Marburger Bund), Klaus Dauderstädt (dbb Bundesvorsitzender), Ilja Schulz (Präsident Vereinigung Cockpit) und Kajo Döhring (Hauptgeschäftsführer Deutscher Journalisten-Verband).

Gemeinsame Resolution

Das Bündnis für Koalitionsfreiheit fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, keinen Grundrechtsbruch zuzulassen und den Regierungsentwurf des Tarifeinheitsgesetzes zurückzuweisen.

Am 3. März stellte das Bündnis für Koalitionsfreiheit, dem neben dem dbb beamtenbund und tarifunion auch der Marburger Bund, der Deutsche Journalisten-Verband und die Vereinigung Cockpit angehören, der Öffentlichkeit eine gemeinsame Resolution „Nein zum Grundrechtsbruch! Nein zum Tarifeinheitsgesetz!“ vor. Darin heißt es unter anderem: „Wir lehnen es ab, dass gewerkschaftliche Freiheitsrechte aller Arbeitnehmer in diesem Land per Gesetz eingeschränkt werden sollen. Die Bundesregierung darf entsprechende Warnungen von renommierten juristischen Sachverständigen, Wirtschaftswissenschaftlern, Politikern und Gewerkschaftern nicht länger ignorieren.“

» Resolution Koalitionsfreiheit

Musterschreiben/-E-Mail:

Stoppen Sie das Tarifeinheitsgesetz!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe Ihnen, weil ich ein wichtiges Grundrecht in großer Gefahr sehe, von dem alle Beschäftigten in unserem Land gleichermaßen Gebrauch machen können. Der von der Bundesregierung vorgelegte und inzwischen in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beratene Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes ist darauf ausgerichtet, das Grundrecht der Koalitionsfreiheit und das Streikrecht unter einen Mehrheitsvorbehalt zu stellen. Wenn nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb zur Anwendung kommt, werden Tarifverträge kleinerer Gewerkschaften verdrängt und damit unwirksam. Der Minderheitsgewerkschaft wird das Recht verwehrt, für ihre Mitglieder eigene Tarifverträge abzuschließen. Ohne eine solche Möglichkeit kann sie nach der geltenden Rechtsprechung auch nicht von ihrem Streikrecht Gebrauch machen. Das Tarifeinheitsgesetz schafft somit zwei Klassen von Gewerkschaften: solche, die selbst mit knappen Mehrheiten im Betrieb eigene Tarifverträge vereinbaren und dafür auch streiken können und solche, denen diese Grundrechte vorenthalten werden.

Damit würde vor allem die freie Entscheidung Hunderttausender Arbeitnehmer für eine berufsspezifische Interessenvertretung zunichte gemacht. Sie würden bevormundet und müssten sich einem Tarifvertrag unterwerfen, den ihre Gewerkschaft nicht verhandelt hat. Ein solcher Zwang zur Tarifeinheit steht im klaren Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und zu einer freien gewerkschaftlichen Betätigung, wie sie im Grundgesetz ausdrücklich „für jedermann und für alle Berufe“ gewährleistet ist (Art. 9 Abs. 3 GG).

Ich appelliere daher an Sie, diesen Grundrechtsbruch nicht zuzulassen und dem Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes nicht zuzustimmen.


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