Stoppen Sie das Tarifeinheitsgesetz!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen, weil ich ein wichtiges Grundrecht in großer Gefahr sehe, von dem alle Beschäftigten in unserem Land gleichermaßen Gebrauch machen können. Der von der Bundesregierung vorgelegte und inzwischen in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beratene Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes ist darauf ausgerichtet, das Grundrecht der Koalitionsfreiheit und das Streikrecht unter einen Mehrheitsvorbehalt zu stellen. Wenn nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb zur Anwendung kommt, werden Tarifverträge kleinerer Gewerkschaften verdrängt und damit unwirksam. Der Minderheitsgewerkschaft wird das Recht verwehrt, für ihre Mitglieder eigene Tarifverträge abzuschließen. Ohne eine solche Möglichkeit kann sie nach der geltenden Rechtsprechung auch nicht von ihrem Streikrecht Gebrauch machen. Das Tarifeinheitsgesetz schafft somit zwei Klassen von Gewerkschaften: solche, die selbst mit knappen Mehrheiten im Betrieb eigene Tarifverträge vereinbaren und dafür auch streiken können und solche, denen diese Grundrechte vorenthalten werden.
Damit würde vor allem die freie Entscheidung Hunderttausender Arbeitnehmer für eine berufsspezifische Interessenvertretung zunichte gemacht. Sie würden bevormundet und müssten sich einem Tarifvertrag unterwerfen, den ihre Gewerkschaft nicht verhandelt hat. Ein solcher Zwang zur Tarifeinheit steht im klaren Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und zu einer freien gewerkschaftlichen Betätigung, wie sie im Grundgesetz ausdrücklich „für jedermann und für alle Berufe“ gewährleistet ist (Art. 9 Abs. 3 GG).
Ich appelliere daher an Sie, diesen Grundrechtsbruch nicht zuzulassen und dem Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes nicht zuzustimmen.
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